Discussion:
HVV Karte geklaut, Abo nicht kündbar?
(zu alt für eine Antwort)
Björn Luck
vor 20 Jahren
Permalink
Hallo,

im Januar wurde meine Brieftasche gestohlen. Darin war auch die
HVV-Abo-Karte. Vor ein paar Wochen hab ich mir wieder ein Auto gekauft und
ich möchte das HVV-Abo jetzt kündigen. Leider teilen mir alle Stellen des
HVV mit, dass ich das Abonnement *nicht kündigen* kann, wenn ich die
Abo-Karte nicht vorlegen kann.

Kann das richtig sein? Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?

Björn
Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Björn Luck
im Januar wurde meine Brieftasche gestohlen. Darin war auch die
HVV-Abo-Karte. Vor ein paar Wochen hab ich mir wieder ein Auto gekauft und
ich möchte das HVV-Abo jetzt kündigen. Leider teilen mir alle Stellen des
HVV mit, dass ich das Abonnement *nicht kündigen* kann, wenn ich die
Abo-Karte nicht vorlegen kann.
Kann das richtig sein?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Post by Björn Luck
Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?
Das kann ich mir gut vorstellen :)

XPost & F'Up2 de.soc.recht.misc gesetzt.

Ingmar
David Dahlke
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Bjoern,

buch doch einfach die eingezogenen Betraege zurück, bzw bitte Deine
Bank das fuer Dich zu tun.
Der HVV wird sich dann schon bei Dir melden. Dann musst Du es darauf
ankommen lassen, was dann passiert.
Als Autofahrer hast Du ja starke Nerven sicherlich;-)

Gruss

David Dahlke
--
Try to be Mensch
Axel Stoetzer
vor 20 Jahren
Permalink
Hallo David,
Post by David Dahlke
buch doch einfach die eingezogenen Betraege zurück, bzw bitte Deine
Bank das fuer Dich zu tun.
Der HVV wird sich dann schon bei Dir melden. Dann musst Du es darauf
ankommen lassen, was dann passiert.
Als Autofahrer hast Du ja starke Nerven sicherlich;-)
So einfach wird er nicht davonkommen. Es werden nur noch mehr Kosten
entstehen, die er am Ende auch tragen wird.
Solange er nicht in der Lage ist, die Wertmarke abzugeben, wird er für
das ABO bezahlen müssen.
Es könnte ja sonst folgende fiktive Konstellation eintreten:
Wer das ABO beenden möchte, sagt mir ist die Karte gestohlen worden.

Und schon brauch er nicht mehr bezahlen?
Paßt irgendwie nicht, oder?

Anderer Fall, ähnlicher Sachverhalt:
Mutter hat Sorgerecht für die Tochter und eine Fahrkarte für diese.
Sorgerecht wechselt zum Vater, Mutter kündigt das ABO, _muß_ aber
weiterzahlen, solange sie die Wertmarke nicht abgeben kann.

Viele liebe Grüße
Axel
Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Axel Stoetzer
Hallo David,
Solange er nicht in der Lage ist, die Wertmarke abzugeben, wird er für
das ABO bezahlen müssen.
Und wenn das Original Deines Mietvertrags verbrennt, kannst Du nie
kuendigen? Wenn Dein Arbeitsvertrag verbrennt, nie wieder im Leben den
Arbeitgeber wechseln?

Bevor Du hier so einen Unsinn verzapfst, lies den Parallelthread in
dsrm, den (angekuendigten) FUp2 hast Du ja leider ueberfahren. Dort hat
sogar jemand einen Auszug aus den AGB der HVV gepostet, wo steht, dass
man rauskommt, wenn man glaubhaft machen kann, dass der Ausweis weg ist.
Zb durch Anzeige bei der Polizei (bei Diebstahl) oder der Versicherung
(bei hoeherer Gewalt).

Ingmar
Thomas Heier
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Ingmar Heinrich
Und wenn das Original Deines Mietvertrags verbrennt, kannst Du nie
kuendigen?
Falscher Vergleich: Den Mietvertrag mußt du keinem Kontrolleuer
vorzeigen, um die Wohnung zu benutzen.

Wenn du schon vergleichst, dann eher mit einer ec-Karte: Keine Karte,
kein Bargeld/Einkauf. (Eine ec-Karte läßt sich sperren, eine Fahrkarte
nicht, insofern hinkt auch dieser Vergleich).
--
Grüße aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (27000 EW)
Jubiläum: 25 Jahre Computer in meinem Haushalt. 1980: 1,8 MHz Atari
600XL, 16 KB RAM. 2005: 2*2 GHz Apple G5, 2,5 GB RAM 800GB Platten.
Aber auch: 25 Jahre Freiheit vor Viren, Mikrosoft, Intel, Trojanern, AMD
Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Thomas Heier
Post by Ingmar Heinrich
Und wenn das Original Deines Mietvertrags verbrennt, kannst Du nie
kuendigen?
Falscher Vergleich: Den Mietvertrag mußt du keinem Kontrolleuer
vorzeigen, um die Wohnung zu benutzen.
Doch. Muss ich. Der "Kontrolleur" wird in diesem Kontext allerdings
meist "Vermieter" genannt.

Ingmar
Thomas Heier
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Ingmar Heinrich
Der "Kontrolleur" wird in diesem Kontext allerdings
meist "Vermieter" genannt.
Der steht jeden dritten Tag vor deiner Tür und verlangt vor dem
Betreten/Verlassen der Wohnung den Mietvertrag zu sehen? Wo wohnst du
dennn? Strafvollzugsanstalt? :-))
--
Grüße aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (27000 EW)
Jubiläum: 25 Jahre Computer in meinem Haushalt. 1980: 1,8 MHz Atari
600XL, 16 KB RAM. 2005: 2*2 GHz Apple G5, 2,5 GB RAM 800GB Platten.
Aber auch: 25 Jahre Freiheit vor Viren, Mikrosoft, Intel, Trojanern, AMD
Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Thomas Heier
Post by Ingmar Heinrich
Der "Kontrolleur" wird in diesem Kontext allerdings
meist "Vermieter" genannt.
Der steht jeden dritten Tag vor deiner Tür und verlangt vor dem
Betreten/Verlassen der Wohnung den Mietvertrag zu sehen? Wo wohnst du
dennn? Strafvollzugsanstalt? :-))
Kannst Du bitte mal Dein Abstraktionszentrum einschalten? Ein Kaffee
koennte helfen. Der Punkt ist, dass das Recht, die U-Bahn zu benutzen
bzw. die Pflicht, das Abo zu bezahlen nicht an einer kleinen
rechteckigen Karte haengt, sondern an der Vereinbarung zwischen mir und
der HVV.

Ingmar
Axel Stoetzer
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Ingmar Heinrich
Post by Axel Stoetzer
Hallo David,
Solange er nicht in der Lage ist, die Wertmarke abzugeben, wird er für
das ABO bezahlen müssen.
Und wenn das Original Deines Mietvertrags verbrennt, kannst Du nie
kuendigen? Wenn Dein Arbeitsvertrag verbrennt, nie wieder im Leben den
Arbeitgeber wechseln?
Dein Vergleich hinkt. Du kannst Äpfel nicht mit Birnen nicht vergleichen.
Post by Ingmar Heinrich
Bevor Du hier so einen Unsinn verzapfst, lies den Parallelthread in
dsrm, den (angekuendigten) FUp2 hast Du ja leider ueberfahren. Dort hat
sogar jemand einen Auszug aus den AGB der HVV gepostet, wo steht, dass
man rauskommt, wenn man glaubhaft machen kann, dass der Ausweis weg ist.
Zb durch Anzeige bei der Polizei (bei Diebstahl) oder der Versicherung
(bei hoeherer Gewalt).
Das hat nichts mit Unsinn verzapfen zu tun.
Es ist eine Auslegungssache, wie etwas beim gegenüber mit dem "Glaubhaft
versichern" ankommt.
Es kann mir keiner "Glaubhaft versichern", daß seine ABO-Karte geklaut
wird und er jetzt kündigt.
So schlimm der Diebstahl sein mag, für mich klingt das ganze dann doch
an den Haaren herbeigezogen.

Viele Grüße aus Hamburg
Axel
Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Axel Stoetzer
Post by Ingmar Heinrich
Post by Axel Stoetzer
Solange er nicht in der Lage ist, die Wertmarke abzugeben, wird er
für das ABO bezahlen müssen.
Und wenn das Original Deines Mietvertrags verbrennt, kannst Du nie
kuendigen? Wenn Dein Arbeitsvertrag verbrennt, nie wieder im Leben den
Arbeitgeber wechseln?
Dein Vergleich hinkt. Du kannst Äpfel nicht mit Birnen nicht vergleichen.
Jeder Vergleich hinkt, sonst waere es keiner. Dann waere es dasselbe. Es
ist aber ein Vergleich.
...
Bla bla bla.

Ich kann nicht mehr. Kann bitte mal einer der anderen nicht-DAU-Regulars
einspringen? Habe ich das nicht gut genug erklaert?

Ingmar
Bernhard Wegner
vor 20 Jahren
Permalink
On Thu, 17 Mar 2005 10:38:42 +0100, Ingmar Heinrich
Post by Ingmar Heinrich
Ich kann nicht mehr. Kann bitte mal einer der anderen nicht-DAU-Regulars
einspringen? Habe ich das nicht gut genug erklaert?
Erklärt hast Du. Aber der Ton macht die Musik.

Besser wäre es übrigrigens, wenn Du in dem Zusammenhang Paragrapen
anführst. Das ist übrigens in DRSM meines Wissens nicht passiert.

Der Fall ist übrigens hier nicht mit allen Fakten geschildert worden.
Ich konnte zumindest beim überfliegen der Nachrichten nicht entdecken,
dass der OP nach dem Diebstahl im Januar, dem HVV den Verlust gemeldet
hat bzw. den Verlust mit angezeigt hat.

Hat er es nicht, kann er es zwar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen
aber letztendlich wird der Sachverhalt dann entsprechend betrachtet.
Wenn der OP eine gute Erklärung dafür abgegeben kann, warum er den
Verlust der Karte nicht gemeldet hat, dann hat er unter Umständen
Erfolg.
David Dahlke
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Axel,

ich vermute mal, der Diebstahl wurde (warum auch immer) nicht zeitnah
bei HVV gemeldet.
Ich vermute aber auch, der Diebstahl der Brieftasche wurde in einer
Filiale von Team Gruen angezeigt. Und der Wachtmeister hat bestimmt
eine Liste der abhanden gekommenen Dokumente erstellt. Das sollte dem
HVV reichen, den Diebstahl anzuerkennen.

Gruss

David Dahlke
--
Try to be Mensch
Björn Luck
vor 20 Jahren
Permalink
Post by David Dahlke
ich vermute mal, der Diebstahl wurde (warum auch immer) nicht zeitnah
bei HVV gemeldet.
Ich vermute aber auch, der Diebstahl der Brieftasche wurde in einer
Filiale von Team Gruen angezeigt.
Tatsächlich habe ich die Brieftasche nachts auf einem Zigarettenautomaten
liegengelassen. Als ich es fünf Minuten später bemerkt hab, war es zu spät.

Ich hab das abhandengekommene Portemonnaie weder dem HVV noch der Polizei
gemeldet. Für ersteres bestand kein Bedarf, weil ich zu der Zeit nicht mit
dem HVV gefahren bin und letzteres hielt ich für zu wenig
erfolgversprechend.

Björn
Robert Weemeyer
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Björn Luck
Ich hab das abhandengekommene Portemonnaie weder dem HVV noch der Polizei
gemeldet.
Hast du denn schon einmal das Fundbüro gefragt? Es gibt auch noch
ehrliche Finder.

Robert Weemeyer, Berlin
Bernhard Wegner
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Björn Luck
Tatsächlich habe ich die Brieftasche nachts auf einem Zigarettenautomaten
liegengelassen. Als ich es fünf Minuten später bemerkt hab, war es zu spät.
Zu Beginn schriebst Du noch von Diebstahl. Wenn Du ähnlich beim HVV
argumentiert hast, wundert es mich nicht, dass Sie die Kündigung nicht
akzeptieren wollen.

Meines Erachtens kannst Du die Brieftasche auch verloren haben. Unter
Umständen liegt sie ja bereits seit Wochen im Fundbüro.
Eric Wick
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Axel Stoetzer
Solange er nicht in der Lage ist, die Wertmarke abzugeben, wird er für
das ABO bezahlen müssen.
Dann bleibt nur kündigen zum Ablauf, das geht ohne vorlegen der
Wertmarke problemlos über die Bühne. Interessant wird die Konstellation
wenn die Wertmarke gestohlen wurde, dann bräuchte man zumindest eine
Notmarke um sich auszuweisen.


Bye Eric
--
Limited: 10k, no html, high-prio
Dietmar J. Harms
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Moin,
Post by Björn Luck
Hallo,
im Januar wurde meine Brieftasche gestohlen. Darin war auch die
HVV-Abo-Karte. Vor ein paar Wochen hab ich mir wieder ein Auto gekauft und
ich möchte das HVV-Abo jetzt kündigen. Leider teilen mir alle Stellen des
HVV mit, dass ich das Abonnement *nicht kündigen* kann, wenn ich die
Abo-Karte nicht vorlegen kann.
Kann das richtig sein?
[X] Ja

Ist mir auch so ergangen im letzten Jahr.
Post by Björn Luck
Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?
Ich hatte keine gefunden, bin aber für Tippppps und Tricks (falls es
mir nochmal passiert) dankbar.


Ahoi, Dietmar
Lutz Boden
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Dietmar J. Harms
Post by Björn Luck
Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?
Ich hatte keine gefunden, bin aber für Tippppps und Tricks (falls es
mir nochmal passiert) dankbar.
Ach, die haben Dich erfolgreich auf Zahlung verklagt durch 2
Instanzen?
Falls nicht, hast Du gar nicht richtig gesucht.

Gruß

Lutz
--
Tabak bringt Dich besser durch Zeiten ohne Geld, als
Geld Dich durch Zeiten ohne Tabak bringt.
Dietmar J. Harms
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Moin,
Post by Lutz Boden
Post by Dietmar J. Harms
Post by Björn Luck
Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?
Ich hatte keine gefunden, bin aber für Tippppps und Tricks (falls es
mir nochmal passiert) dankbar.
Ach, die haben Dich erfolgreich auf Zahlung verklagt durch 2
Instanzen?
Warum sollte die das machen? Schliesslich war das Abo bezahlt. Es geht
hier ja um Kündigung und nicht um Bezahlung.


Ahoi, Dietmar Harms
Lutz Boden
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Dietmar J. Harms
Warum sollte die das machen? Schliesslich war das Abo bezahlt.
Dann hast Du ein wesentliches Element des Sachverhalts verschwiegen.
Was ist so schwer daran, alle relevanten Tatsachen vorzutragen?
Die Vorauszahlung beim HVV-Abo ist nunmal die Ausnahme.

Außerdem ändert das nicht viel, denn dann hast Du den HVV erfolglos
über 2 Instanzen auf Rückzahlung der auf den Restzeitraum des
gekündigten Abos entfallenden Entgeltbetrags verklagt, oder aber Du
hast nicht richtig gesucht.

Gruß

Lutz
--
I went into a pipeshop I used to frequent
and I told the shopkeeper my money was spent
I asked him for credit, he answered me ney,
such a customer 's you I can have every day.
Dietmar J. Harms
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Moin,
neulich verklarte uns Lutz Boden <***@mailinator.com> :
<snip>
Post by Lutz Boden
Außerdem ändert das nicht viel, denn dann hast Du den HVV erfolglos
über 2 Instanzen auf Rückzahlung der auf den Restzeitraum des
gekündigten Abos entfallenden Entgeltbetrags verklagt, oder aber Du
hast nicht richtig gesucht.
Also in meiner Freizeit mache ich andere Sachen, als jemanden
erfolglos zu verklagen.
Z.B. verloren geglaubte HVV-Ausweise wiederfinden....


Ahoi, Dietmar
Sönke Tesch
vor 20 Jahren
Permalink
Post by Dietmar J. Harms
Moin Moin,
Post by Björn Luck
ich möchte das HVV-Abo jetzt kündigen. Leider teilen mir alle Stellen des
HVV mit, dass ich das Abonnement *nicht kündigen* kann, wenn ich die
Abo-Karte nicht vorlegen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung
durchzusetzen?
Ich hatte keine gefunden, bin aber für Tippppps und Tricks (falls es
mir nochmal passiert) dankbar.
Mit einem Abo erkauft man beim HVV nicht direkt die Beförderung, sondern
eine Wertmarke. Diese wiederum akzeptiert der HVV als geldwertes
Zahlungsmittel.

Das läuft also ähnlich wie bei der Post mit ihren Briefmarken. Und genau
so wenig wie man für eine abhanden gekommene Briefmarke Ersatz von der
Post verlangen kann, schon gar nicht, wenn sie noch nicht bezahlt wäre,
wird der HVV eine Abo-Kündigung vor Ablauf der Wertmarke akzeptieren -
es sei denn, man bringt die Wertmarke wieder zurück.
Ich habe kein Abo, aber wenn ich das richtig überblicke, ist der Punkt
bei der Sache, dass die HVV-Marke in Teilzahlung abgestottert wird, d.h.
der HVV gibt erst die Marke raus und holt sich die Gesamtsumme, die die
Marke wert ist, im Laufe des Jahres in 12 Raten wieder zurück.

Und so steht's denn auch auf den Webseiten des HVV:

Kündigung mit Ablauf der Marke:
"Bei Kündigung zum Ablauf Ihrer Wertmarke genügt ein formloses Schreiben
oder Fax an die HVV-Abonnentenbetreuung bis zum Fünften des Monats."
(Abo-Beschreibung)

Kündigung vor Ablauf der Marke:
"Sie können Ihr Abonnement zum Ende jedes Monats in einer
HVV-Servicestelle unter Vorlage Ihrer Wertmarke kündigen. Die Gültigkeit
der Wertmarke wird dann zurückgestempelt." (FAQ)

Gruß,
soenk.e
--
Der Hamburger Kino-Fahrplan - Montags frisch! http://kino-fahrplan.de
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Ingmar Heinrich
vor 20 Jahren
Permalink
...
In den HVV-Tarifbestimmungen steht dazu:

| 3.2.4 Verlust
| Bei Beschädigung oder Verlust der Wertmarke und/oder der Kundenkarte
| erhält der Fahrgast gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro eine
| Ersatzkarte für den Rest der Geltungsdauer der in Verlust geratenen
| oder beschädigten Wertmarke und/oder eine neue Kundenkarte. Die
| ersetzte Abonnementskarte ist ungültig. Eine beschädigte
| Abonnementskarte ist bei Ausgabe der Ersatzkarte abzugeben. Wenn sich
| eine verlorene Wertmarke und/oder Kundenkarte wieder anfindet, so ist
| diese unverzüglich an die Abobetreuung oder eine der hierfür bekannt
| gegebenen Stellen abzuliefern.
| Der monatliche Abonnementspreis ist bis zum Ablauf der Gültigkeit der
| in Verlust geratenen Wertmarke weiter zu entrichten. Für diese Zeit
| ist eine Kündigung des Abonnements und auch eine Einschränkung des
| Geltungsbereichs der Abonnementskarte ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
| wenn die Wertmarke dem Fahrgast aufgrund einer Straftat oder höherer
| Gewalt abhanden gekommen ist und er dieses der Polizei bzw. der
| Versicherung schriftlich angezeigt hat oder wenn nachweislich
| schwerwiegende Gründe (Wegzug aus dem HVV-Bereich oder lang anhaltende
| Krankheit) für die Kündigung des Abonnements vorliegen.

Ingmar
Dietmar J. Harms
vor 20 Jahren
Permalink
Moin Moin,
neulich verklarte uns Ingmar Heinrich <***@brainiacs.de> :
<snip>
Post by Ingmar Heinrich
| 3.2.4 Verlust
| Bei Beschädigung oder Verlust der Wertmarke und/oder der Kundenkarte
| erhält der Fahrgast gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro eine
| Ersatzkarte für den Rest der Geltungsdauer der in Verlust geratenen
| oder beschädigten Wertmarke und/oder eine neue Kundenkarte. Die
Die 10,- Euro musste ich auch berappen.
...
Voll korrekt.

Ahoi, Dietmar
info@tehawe.info
vor 20 Jahren
Permalink
Ist doch ganz einfach!!!:

Besorgst du erst mal die Ersatzkarte, wenn du sie hast kš¹ndigst du es
dann!!!

Keine Dieb oder Betrš¹ger wš¹rde die Strapaze durch gehen um eine
Ersatzkarte zu beantragen!

MfG

Wen
Post by Björn Luck
Hallo,
im Januar wurde meine Brieftasche gestohlen. Darin war auch die
HVV-Abo-Karte. Vor ein paar Wochen hab ich mir wieder ein Auto gekauft und
ich mchte das HVV-Abo jetzt k ndigen. Leider teilen mir alle Stellen des
HVV mit, dass ich das Abonnement *nicht kndigen* kann, wenn ich die
Abo-Karte nicht vorlegen kann.
Kann das richtig sein? Gibt es eine M glichkeit, die Kndigung
durchzusetzen?
Bj rn
Sönke Tesch
vor 20 Jahren
Permalink
Besorgst du erst mal die Ersatzkarte, wenn du sie hast k¨¹ndigst du es
dann!!!
Abos sind mit Ersatzkarten nicht vor Ablauf kündbar, nur mit dem Original.

Gruß,
soenk.e
--
Der Hamburger Kino-Fahrplan - Montags frisch! http://kino-fahrplan.de
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